Neutralität und Transparenz
stehen im Bundesverband Glaukom-Selbsthilfe e. V. an erster Stelle. Hierbei wird auf Satzung und Konzept verwiesen, wonach im BvGS e. V. das Bestreben in der Ausrichtung von Inhalten und Tätigkeitsschwerpunkten selbst bestimmend und betroffenenorientiert angelegt ist und das ehrenamtliche Engagement großgeschrieben wird. Im Vordergrund dabei steht die Erfüllung der satzungsgemäßen Inhalte und Ziele. Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber anderen Akteuren im Gesundheitswesen wird gewahrt, indem der BvGS e. V. sich an die Leitsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 17. Juni 2013 hält, die Sie hier einsehen können:
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (PDF)
Über dem Handeln des BvGS e. V. steht der Grundsatz der Neutralität und Unabhängigkeit mit folgenden Prioritäten:
- Keine Beeinflussung und/oder Förderung von wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen bei Veranstaltungen, Projekten, Aktionen sowie im Patienteninteresse demzufolge Gleichbehandlung aller Unternehmen bei der Zusammenarbeit
- keine Werbung und/oder Verkauf von Produkten / Präparaten jedweder Firmen
- schriftliche Fixierung von Art und Umfang erhaltener Leistungen und Benennung gemeinsamer Aktivitäten
- Keine Mitgliedschaften von Unternehmen aus der freien Wirtschaft
- Keine Stimmberechtigung der medizinisch-wissenschaftlichen und therapeutischen Beiräte/Fördermitglieder
- Keine Weitergabe von personenbezogenen Daten
- 1 x jährlich Überprüfung der Leitlinien und deren Weitergabe an die im Bundesverband vertretenen Selbsthilfegruppen zur Anregung und Übernahme
Selbstauskunft
Der BvGS finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden und erhält Fördermittel nach § 20 c SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Neben diesen Finanzierungsquellen gehört die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen durch Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen zu den Finanzquellen vieler Selbsthilfeorganisationen.
Auch hier richtet sich der BvGS e. V. nach dem Monitoring-Verfahren der BAG Selbsthilfe und dem FORUM im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, welches Selbsthilfeverbänden zahlreiche Arbeitsmaterialien, wie z. B. Muster zur Selbstauskunft zur Verfügung stellt, aber auch, um leitsatzwidriges Verhalten zu verfolgen.
Hier können Sie Einsicht nehmen in die Selbstauskunft des BvGS e.V.: Selbstauskunft